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CHRONIK

ROSA WEBER WEG

Mit Beschluss des zuständigen Gemeinderatsausschusses vom 07.06.2011 wurde der Hauptweg durch den Verein (vorbei am Vereinshaus und am Schutzhaus) im Abschnitt von der Siemensstraße bis zur Otto-Storch-Gasse in „Rosa-Weber-Weg“ benannt.

 

 

Rosa Weber, geboren am 30.10.1919 in Wien, im Gründungsjahr des KGV Groß Jedlersdorf (damals: Schrebergärten Wien XXI, Ortsgruppe Groß Jedlersdorf), verbrachte in ihrer Jugend viele Stunden im Garten ihres Vater in unserem Kleingartenverein. Sie war in den 1930-er-Jahren eine der eifrigsten Mitspielerinnen im Zuge von eindrucksvoll inszenierten Theaterstücken, die im damaligen Schutzhaus zur Unterhaltung der Vereinsmitglieder aufgeführt wurden.

Nach der Pflichtschule absolvierte sie die Handelsschule und erlernte den Beruf einer Buchhalterin. Daneben engagierte sie sich sowohl politisch in der SPÖ Floridsdorf und gewerkschaftlich im ÖGB. Sie war von 1965 bis zu ihrem tragischen Tod Obmann-Stellvertreterin der SPÖ Floridsdorf. Neben ihrer Tätigkeit in der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien als Kammerrat übte sie auch die Funktion der Vorsitzenden des „Vereins für Konsumenteninformation“ aus.

Von Juni 1959 bis zu ihrem Tode gehörte sie als Floridsdorfer Abgeordnete der SPÖ dem österreichischen Nationalrat an, wo sie sich insbesondere den Themen Familienlastenausgleich, Kinderbeihilfe, Umsatzsteuerreform und Arbeitslosenversicherung widmete.

Beruflich war sie ab 1963 im Österreichischen Gewerkschaftsbund als Frauenreferentin tätig.

Ihre hoffnungsvolle Karriere endete abrupt am 24.7.1967 am Großglockner. Im Zuge einer Bergtour auf Österreichs höchsten Berg stürzte sie ab und verunglückte tödlich.

Rosa Weber wurde nur etwas mehr als 47 Jahre alt.

 

Neben dem Rosa-Weber-Weg in Groß Jedlersdorf ist zu ihrem Gedächtnis auch in Jedlesee (21., Jedleseer Straße 96-98) eine Wohnhausanlage nach ihr benannt („Rosa-Weber-Hof“).

FUNKTIONÄRE

Bei der Generalversammlung am 15.04.2023 wurden folgende Funktionäre auf die Dauer von drei Jahren gewählt:

Vereinsleitung:

Obmann: Ernest KERN

  1. Obmann-Stellvertreter: Mag. Wolfgang BEIDL
  2. Obmann-Stellvertreter: Ing. Wolfgang LANTZBERG


Kassier
: Mag. Gerald VISJAGER


Schriftführer
: Gisela KRONFORST

  1. Schriftführer-Stellvertreter: Michael ZDRAZIL
  2. Schriftführer-Stellvertreter: Michaela CHYTIL

Vereinsausschuss, bestehend aus der Vereinsleitung und folgenden Funktionären:

Gruppensprecher der Gruppe 1: Peter MÜLLER

Gruppensprecher der Gruppe 2: Eduard WANECK

Gruppensprecher der Gruppe 3: Michaela KARRINGER

Gruppensprecher der Gruppe 4: Walter KRYSTL

Gruppensprecher der Gruppe 5/6: Ernest KERN

Fachberater für Obst- und Gartenbau: Matthias REPITS

Fachberater für Obst- und Gartenbau: Eduard WANECK

Frauenfachgruppe: Brigitte WALESTIN

Kontrolle:

Bei der Generalversammlung am 15.04.2023 wurden als Kontrollorgane auf die Dauer von drei Jahren gewählt:

Mitglied der Kontrolle: Gerhard FRÜHWIRTH

Mitglied der Kontrolle: Franz GELLER

Mitglied der Kontrolle: Herbert KLANG

Ersatzmitglied der Kontrolle: Zdravko BICK

Ersatzmitglied der Kontrolle: Thomas SCHIESSWOHL

Weitere Funktionen:

  1. Hüttenwart: Walter KRYSTL
  2. Hüttenwart: Eduard WANECK

 

PRESSEBERICHTE

Im Laufe der Jahrzehnte des Bestehens des KGV Groß Jedlersdorf erschienen in diversen Zeitungen und Zeitschriften immer wieder Artikel, in denen über unsere Anlage berichtet wurde.

Im Folgenden eine Auswahl von Presseartikeln:

Für eine genaue Betrachtung der Bilder einfach auf diese klicken!

Festschrift - 90 Jahre KGV

STATUTEN

Wichtige BESCHLÜSSE

Im Folgenden die wichtigsten Beschlüsse, die von der jeweiligen Generalversammlung (GVS) des Vereines gefasst wurden:
  • Alt-Obmann Alfred Schön wird Ehrenobmann.
    (GVS 27.3.1993)
  • Jenen Mitgliedern, die eventuelle Änderungen von Namen, Telefon-Nummer und Adressen nicht bekannt geben, werden als Spesen € 13,10 für die Kosten von zusätzlichen Korrespondenzen in Rechnung gestellt.
    (GVS 21.4.1998)
  • Im Bedarfsfall wird bei Nichtvorhandensein eines Schlüssels für die jeweilige Parzelle der Betrag von € 5,80 in Rechnung gestellt.
    (GVS 20.3.1999)
  • Parkplatzvergabe ausschließlich auf die Zulassung eines Kfz des Pächters (oder Eigentümers) oder eines Familienmitgliedes mit dem Vermerk des amtlichen Kennzeichens.
    (GVS 25.3.2000)
  • Ermächtigung zur Aufnahme eines Kredites im Bedarfsfall in Höhe von Schilling 500.000.- (entspricht € 36.300.-).
    (GVS 24.3.2001)
  • Vereinsumlage pro Mitglied (einmal pro Parzelle) jährlich € 65.-
    (GVS 26.4.2003)
  • Das Abschießen von Feuerwerkskörpern in der Anlage ist verboten.
    (GVS 26.4.2003)
  • Statuten
    (GVS 27.3.2004)
  • Gartenordnung.
    (GVS 27.3.2004)
  • Mittagsruhe: Werktags vom 1. Mai bis 30. September von 12 Uhr bis 14 Uhr.
    (GVS 27.3.2004)
  • Eigentümer von Kleingartenparzellen zahlen jährlich 3% der Grundpacht inkl. MWSt. als Verwaltungskostenbeitrag.
    (GVS 27.3.2004)
  • Ewald Hofmann (ehem. Obmann-Stellvertreter) wird Ehrenmitglied.
    (GVS 23.4.2005)
  • Bei Bauarbeiten, die behördlich genehmigungspflichtig sind, hat der Bauwerber beim Verein eine Kaution in Höhe von € 3.000.- zu hinterlegen, die ein Jahr nach Fertigstellung des Baues (Vorlage der Fertigstellungsanzeige) unter Abzug jener Summe, die zur  Schadensregulierung verwendet werden musste, wieder ausbezahlt wird.
    (GVS 18.3.2006)
  • Die Rückzahlung der hinterlegten Baukaution erfolgt nach Fertigstellung des Baues (Wegfall der einjährigen Wartefrist).
    (GVS 4.4.2009)
  • Die Aufschließungswege sind durch den Bauwerber immer sofort zu reinigen. Ansonsten erfolgt dies auf dessen Kosten.
    (GVS 4.4.2009)
  • Beitrittsgebühr für einen neuen Pächter – Neumitglied: € 2.500.- +20% MWSt.
    (GVS 20.3.2010)
  • Beitrittsgebühr für einen neuen Pächter – Familienumschreibung: € 100.- +20% MWSt.
    (GVS 20.3.2010)
  • Beitrittsgebühr für einen neuen Pächter – Familienumschreibung nach einem Todesfall: keine Beitrittsgebühr
    (GVS 20.3.2010)
  • Beitrittsgebühr für einen neuen Grundeigentümer: € 200.- +20% MWSt.
    (GVS 20.3.2010)
  • Entschädigung für eine für den KGV geleistete Arbeitsstunde ab 1.4.2011: € 14.-
    (GVS 26.3.2011)