Materialverkauf

Verkaufszeiten 2018/2019 im Vereinsmagazin

März bis Juli: jeden Samstag von 14:00 – 16:00
August: kein Verkauf
September bis Oktober:  jeden Samstag von 14:00 – 16:00
ab November: kein Verkauf (Winterpause)
Hüttenwart: Koll. Krystl –Parzelle 252

Vereinsplatz

Der Vereinsplatz vor dem Vereinshaus steht allen Mitgliedern im Bedarfsfall, z.B. bei Bauvorhaben im eigenen Garten, um Material zwischen zu lagern u.ä. zur Verfügung.

Über die Benutzung des Vereinsplatzes wird zwischen dem KGV und dem Mitglied eine Vereinbarung abgeschlossen. Das Mitglied hat für die Zeit der Nutzung des Vereinsplatzes eine Kaution von € 500.- beim KGV zu hinterlegen. Die Kaution dient zur Befriedigung allfälliger Schadenersatzforderungen des Kleingartenvereines an den Mitglied, entstanden durch die Nutzung des Vereinsplatzes.
Wenn beim KGV bereits eine Baukaution in Höhe von € 3.000.- hinterlegt ist, ist keine weitere Kaution fällig.

Die wichtigsten Bestimmungen der Vereinbarung über die Vereinsplatznutzung lauten:
Die Nutzung des Vereinsplatzes wird für die Zeit von …… bis …… gestattet.
Täglich während der Zeit von 11,30 Uhr bis 13,30 Uhr ist die Fahrt mit allen Baufahrzeugen am Mittelweg (Hauptweg) entlang des Gastgartens des Schutzhauses untersagt. Ausnahmen hievon sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Gasthauspächters Adrian Isakoski möglich.
Die benutzten Flächen sind so weit wie möglich rein zu halten. Sollte bis jeweils Freitag 18 Uhr der Vereinsplatz mit den benutzten Wegen nicht ordnungsgemäß gereinigt sein, wird dies vom KGV mit einem Stundensatz von € 20.- durchgeführt werden und wird der aufgelaufene Betrag von der Kaution abgezogen.
Die Behebung all jener Schäden, die durch die Nutzung des Vereinsplatzes und der Zufahrtswege entstehen, gehen zu Lasten des nutzenden Mitgliedes. Die Kosten hiefür werden von der Kaution in Abzug gebracht. Sollte die Schadenssumme höher als die hinterlegte Kaution sein, wird der KGV dem Mitglied eine entsprechende Rechnung übermitteln.
Die Nutzung des Vereinsplatzes hat so zu erfolgen, dass die notwendigen Verkehrs- und Manipulationsflächen (Zufahrt zum Vereinshaus, Aufstellflächen für Müllgefäße, Zufahrt für die Müllabfuhr …) stets frei bleiben.

Das Abstellen von Baufahrzeugen bzw. von Ladeeinheiten (LKW, Anhänger, Mulde, Container etc) am Vereinsplatz ist nicht zulässig.
Es ist darauf zu achten, dass der Pumpensumpf am Vereinsplatz stets mit dem Blechdeckel abgedeckt ist.
Der Nutzer des Vereinsplatzes ist dafür verantwortlich, dass Firmen, die in seinem Namen bzw. in seinem Auftrag arbeiten und den Vereinsplatz bzw. die Wege benutzen, die obigen Bedingungen einhalten.

Parkplätze

Dem Verein stehen zur Zeit 143 Parkplätze innerhalb der Anlage auf den Parkplätzen Siemensstraße, Brünner Straße beim Weg 1 und Brünner Straße beim Weg 5 zur Weitergabe an die Mitglieder zur Verfügung.

Derzeit sind alle Parkplätze vergeben.

Anmeldung
Die Anmeldung für einen Parkplatz ist an jedem Vereinssprechtag beim Kassier möglich. Bei der Anmeldung ist der gewünschte Parkplatz (Siemensstraße, Brünner Straße beim Weg 1, Brünner Straße beim Weg 5) bekanntzugeben. Die Anmeldungen werden in einer Warteliste gesammelt.

Vergabe
Die Vergabe freiwerdender Parkplätze erfolgt nach der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldungen unter Berücksichtigung des örtlichen Wunsches des Mitgliedes.

Schlüssel, Funkfernsteuerung
Für ausgehändigte Parkplatzschlüssel und die Funkfernsteuerung ist jeweils eine Kaution zu bezahlen. Diese verfällt, sollte ein Mitglied einen Schlüssel oder eine Funkfernsteuerung verlieren oder beschädigen.

Nutzung des Parkplatzes für Ladezwecke mittels LKW
Eine derartige Nutzung ist lediglich ausnahmsweise im Einzelfall und erst nach Abschluss einer gesonderten Vereinbarung mit dem KGV möglich.

Parkplatzordnung
Der übergebene Schlüssel (die Funkfernsteuerung) darf nicht an Unbefugte weitergegeben werden.
Die Überlassung des Parkplatzes an andere Personen als in der Parkplatzvereinbarung genannte Personen ist nicht zulässig.
Sämtliche Reparaturen und Pflegearbeiten an Fahrzeugen sind verboten. Darunter fällt auch der Ölwechsel.
Betriebsuntaugliche, nicht zugelassene oder nicht versicherte Fahrzeuge dürfen ohne Zustimmung des KGV nicht am Parkplatz abgestellt werden. Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen sind als solche zu kennzeichnen.
Der Parkplatzpächter hat die Verpflichtung, den ihm zur Verfügung gestellten Parkplatz von Unkraut und sonstigem Bewuchs freizuhalten und bei Schneelage entsprechend zu säubern ohne andere Parkplatzbenützer zu behindern.
Die Benützung des elektrisch angetriebenen Parkplatztores ist nur in Verbindung mit der Ein- und Ausfahrt mit dem Fahrzeug gestattet. Das Betreten oder Verlassen des Parkplatzes ohne Fahrzeug ist bei den dafür vorgesehenen Gehtüren vorzunehmen.
Das Abstellen der Fahrzeuge auf Parkplätzen, die an Gärten anschließen, ist nur mit der Frontseite des Autos zu den Gärten gestattet.
Das Befahren der Parkplatzflächen darf nur mit Schrittgeschwindigkeit erfolgen.

Bei einem Verstoß gegen einen der oben zitierten Punkte kann das Benützungsrecht vom KGV einseitig mit einmonatiger Frist aufgekündigt werden.
Eine Auflösung der Benützungsvereinbarung kann ohne Angabe von Gründen sowohl vom KGV als auch vom Parkplatzpächter bis spätestens 31.12. mit einjähriger Frist zum 31.12. des folgenden Jahres vorgenommen werden.

Briefkasten

Jedes Mitglied hat die Möglichkeit vom KGV einen Briefkasten (bei der Briefkastenanlage am Mittelweg) kostenlos zu erhalten. Dies ist aber nur solange möglich, als freie Briefkästen verfügbar sind.

Die Zuteilung eines Briefkastens mit Schlüsselübergabe erfolgt jeweils am Vereinssprechtag durch den Kassier.

Schwarzes Brett

Den Mitgliedern stehen am Vereinsplatz zwei frei zugängliche Anschlagkästen zur Verfügung.

Diese können für private Angebote oder für die private Suche verwendet werden.

Die Anschlagkästen sind ausschließlich für eine nicht gewerbliche Verwendung vorgesehen (Keine Werbung).

Versicherung

Beratung über Versicherungsleistungen und Abschluss neuer Versicherungen (Systemversicherung des Landesverbandes Wien in Zusammenarbeit mit der Wiener Städtischen Versicherung) jeweils am Vereinssprechtag beim Kassier.

Detailinformationen siehe: http://www.kleingaertner.at/service/versicherung.htm

KleingärtnerCard

Jedes Mitglied hat vom Zentralverband der Kleingärtner und Siedler eine persönliche KleingärtnerCard ausgestellt bekommen. Für neue Mitglieder erfolgt die Ausgabe durch den KGV.

Gegen Vorweis der Karte ist es möglich bei einer Vielzahl von Geschäften bzw. Gewerbebetrieben günstige Konditionen in Anspruch zu nehmen.

Firmenverzeichnis siehe: http://www.kleingaertner.at/service/kgcard.htm

Weitere Firmen, die gegen Vorweis der Karte einen Rabatt gewähren:
– Fa. Diwoky, Gartenbedarf – 1210 Wien, Leopoldauerplatz 39.
– Raiffeisen-Lagerhaus Korneuburg, Filiale Gerasdorf – 2201 Gerasdorf, Am Bahnhof.